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Landesjugendvorstand und Jugendkontrollkommission

Von links: Leon Klein (Landesjugendvorstand), Nils Nippe (Landesjugendkontrollkommission), Ibrahim Yanik (Landesjugendkontrollkommission), Laura Honndorf (Landesjugendvorstand), Anna Plank (Landesjugendkontrollkommission), Anette Klee (Landesjugendvorstand), Alexander Bern (Landesjugendleiter), Dina Davidova (Landesjugendvorstand), Rieke Hillebrecht (Landesjugendvorstand), Christine Fischer (Landesjugendvorstand), nicht auf dem Bild: Kristin Schuhmann (stv. Landesjugendleiterin), Manuela Fischer (2. stv. Landesjugendleiterin)

Was macht der Landesjugendvorstand?

Der Landesjugendvorstand hat diverse Aufgaben in der ASJ. Sie ist zum Beispiel dafür verantwortlich, dass Informationen des Bayerischen Jugendrings, der ASJ-Bundesjugend oder des ASB-Landes- und Bundesverbandes an die ASJ-Gliederungen vor Ort weitergeleitet werden.
Außerdem ist die Vertretung der Jugenden nach außen wichtig, sodass sie Einladungen zu Veranstaltungen anderer Jugendorganisationen oder Jugendringe wahrnimmt.
Desweiteren werden die Interessen der bayerischen Jugenden an die Bundesjugend oder den ASB-Landesverband vertreten. 
Beim Thema Fundraising und Versicherungen ist der Landesjugendvorstand selbstverständlich auch behilflich.

Darüber hinaus ist die Landesjugend für die Organisation des Landesjugendwettbewerbs sowie für die Teilnahme am Bundesjugendwettbewerb und anderen überregionalen Wettbewerben verantwortlich. 

Die wichtigste Aufgabe des Landesjugendvorstandes ist aber, dass sie ständig Kontakt zu den Orts-/Kreis- und Regionalgliederungen hält, die Gliederungen miteinander vernetzt und die Arbeit vor Ort fördert. Hierzu gehört sowohl die finanzielle und materielle Förderung als auch die gemeinsame Durchführung von Maßnahmen

Was macht die Landesjugendkontrollkommission?

Die Landesjugendkontrollkommission kontrolliert die Landesjugendleitung und ist nur der Landesjugendkonferenz und dem Landesjugendausschuss (also den Delegierten der Gliederungen vor Ort) gegenüber verpflichtet.

Sie kontrolliert, ob die Arbeit der Landesjugendleitung satzungsgemäß ist, ob Beschlüsse umgesetzt wurden und ob der Haushalt stimmt.
Sie ist berechtigt, an allen Sitzungen der Landesjugendleitung teilzunehmen. Außerdem kann die Landesjugendkontrollkommission die Kontrollkommission der Orts-/Kreis- und Regionalgliederungen ersetzen – zum Beispiel, wenn sich vor Ort nicht genug Freiwillige finden, die diese Aufgabe übernehmen.